Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51292
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.10.2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 2 Sa 123/19 (https://dejure.org/2019,51292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,51292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 626 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 1 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 10 Abs 2 S 1 KSchG
    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmers - Beleidigung

  • IWW

    § 23 KSchG, § 9 KSchG, § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG, § 626 BGB, § 1 KSchG, Art. 103 Absatz 1 GG, § 256 ZPO, § 622 Absatz 2 BGB, § 10 KSchG, § 10 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 92 ZPO, § 72 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitsverweigerung; Beleidigung; Rücksichtsnahmepflicht - Kündigung wegen Arbeitsverweigerung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Prozessverhalten des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Zurückbehaltungsrecht und beharrliche Arbeitsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auflösung des Arbeitsvertrags nach Arbeitsverweigerung und Beleidigung des Arbeitgebers ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - AP Nr. 72 zu § 9 KSchG 1969 = NJW 2018, 3131 unter Bezugnahme auf BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60).

    Zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. Mai 2018 aaO mit weiteren Nachweisen).

    Der Vortrag des Arbeitgebers dazu muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24. Mai 2018 aaO mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Das gilt nicht nur für die Weigerung, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29), sondern auch für die Verletzung von Nebenpflichten (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - AP Nr. 72 zu § 9 KSchG 1969 = NJW 2018, 3131 unter Bezugnahme auf BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 60).
  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Ein Arbeitnehmer weigert sich beharrlich, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt noch BAG 28. Juni 2018 - 2 AZR 436/17 - AP Nr. 270 zu § 626 BGB = NZA 2018, 1259).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.2019 - 2 Sa 123/19
    Das gilt nicht nur für die Weigerung, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 29), sondern auch für die Verletzung von Nebenpflichten (BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29).
  • LAG Köln, 21.09.2020 - 3 Sa 599/19

    Arbeitsvertrag vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess aufgelöst

    Auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.10.2019 - 2 Sa 123/19, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des

    Den unternehmerischen Interessen läuft es zuwider, wenn das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder seinen Repräsentanten durch eine persönliche Feindschaft oder einen persönlichen Machtkampf (vgl. dazu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Oktober 2019 - 2 Sa 123/19 - Rn. 105 ff., juris) geprägt ist und die Unternehmensinteressen nicht mehr im Vordergrund stehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht